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410.301 CH-SH

§ 2 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen - Einberufung

Sitzungen
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§ 2 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen · Einberufung

1. Der Erziehungsrat tritt auf Einladung des Erziehungsdirektors oder wenn drei Ratsmitglieder es verlangen zu seinen Sitzungen zusammen.

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