410.301
CH-SH
§ 2 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen - Einberufung
Sitzungen
§ 2 Geschäftsordnung des Erziehungsrates des Kantons Schaffhausen · Einberufung
1. Der Erziehungsrat tritt auf Einladung des Erziehungsdirektors oder wenn drei Ratsmitglieder es verlangen zu seinen Sitzungen zusammen.