Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.233 CH-SH

Kanton Schaffhausen 410.233

1 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (1 Artikel)

1. Der Kanton Schaffhausen tritt der interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 bei.

2. Die Zahlungsbereitschaft des Kantons für Angebote der Sekundarstufe I ist abhängig von der Bedingung, dass die jeweilige Wohnsitzgemeinde des Schülers bzw. der Schülerin oder bei deren Ablehnung die Erziehungsberechtigten die Hälfte des zu entrichtenden Schulgeldes übernehmen.

3. Das Erziehungsdepartement wird ermächtigt festzulegen, von welchen angebotenen Ausbildungsgängen der Kanton Schaffhausen Gebrauch machen will sowie von welchen weiteren Bedingungen er die Zahlungsbereitschaft abhängig macht.

4. Dieser Beschluss ist zusammen mit der Vereinbarung im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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