410.231
CH-SH
Art. 4 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Geltungsbereich: Vorbehalt
Allgemeine Bestimmungen
Art. 4 Regionales Schulabkommen · Geltungsbereich: Vorbehalt
1. Besondere Vereinbarungen zwischen Kantonen, insbesondere zum Besuch von Schulen in Grenzregionen, bleiben vorbehalten.