410.231
CH-SH
Art. 2 Vereinbarung über die Leistung von Schulbeiträgen für Auszubildende an Schulen der Sekundarstufe II (Regionales Schulabkommen) - Geltungsbereich: Grundsatz
Allgemeine Bestimmungen
Art. 2 Regionales Schulabkommen · Geltungsbereich: Grundsatz
1. Die Vereinbarung gilt für den Zugang und den Besuch von
a) gymnasialen Maturitätsschulen, Handelsmittelschulen und Diplommittelschulen
b) Ausbildungsgängen zur Erlangung der Berufsmaturität nach der Lehre
c) Schulen auf der Sekundarstufe II für die Lehrerbildung
2. Sie kann auf öffentliche Schulen und auf solche mit privatrechtlicher Trägerschaft angewendet werden.