Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
410.112 CH-SH

§ 2 Verordnung des Erziehungsrates betreffend private Schulen und privater Unterricht - Berichterstattung

Grundsätzliches
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (20 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 Verordnung des Erziehungsrates betreffend private Schulen und privater Unterricht · Berichterstattung

1. Das kantonale Schulinspektorat erstattet dem Erziehungsrat jährlich Bericht über die aktuelle Situation in den privaten Schulen sowie über die Gesuche und die Verläufe beim privaten Unterricht und vorübergehenden privaten Unterricht.

← § 1 Verordnung des Erziehungsrates betreffend private Schulen und privater Unterricht Zuständigkeiten § 3 Verordnung des Erziehungsrates betreffend private Schulen und privater Unterricht →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →