360.100
GSOLCS
CH-SH
Art. 9 Gesetz über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und an Betroffene von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 (GSO) - Gesuchsprüfung
Verfahren
Art. 9 GSO · Gesuchsprüfung
1. Das kantonale Sozialamt prüft das Gesuch und entscheidet über den Leistungsanspruch.
2. Es erlässt bei einer Ablehnung des Gesuchs eine Verfügung.