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Art. 10 Gesetz über den Solidaritätsbeitrag an Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 und an Betroffene von Medikamentenversuchen in der psychiatrischen Klinik Breitenau zwischen 1950 und 1980 (GSO) - Rechtsmittel

Rechtspflege
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Art. 10 GSO · Rechtsmittel

1. Gegen eine Verfügung betreffend ein Gesuch kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung Rekurs beim Regierungsrat gemäss Art. 16 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (SHR 172.200) erhoben werden.

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