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Art. 9 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) - Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechtes

Schlussbestimmungen
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Art. 9 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) · Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Diese Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

3. Mit dem Inkrafttreten der vorliegenden Vereinbarung wird die Vereinbarung betreffend die Zusammenarbeit zwischen der Kantons- und der Stadtpolizei Schaffhausen vom 15. August 1989 aufgehoben.

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