354.211
CH-SH
Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) - Zuständigkeiten
Bezug und Übertragung von Leistungen
Art. 5 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) · Zuständigkeiten
1. Der Abschluss und die Änderung von Bereichsregelungen sowie die Anpassung der Ansätze gemäss Art. 4 lit. c stehen dem zuständigen Departement und dem zuständigen Referat zu.
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Zweck
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