354.211
CH-SH
Art. 3 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) - Vereinbarungen über besondere Leistungsbereiche
Bezug und Übertragung von Leistungen
Art. 3 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) · Vereinbarungen über besondere Leistungsbereiche
1. Die Übertragung oder der Bezug von Leistungen wird, namentlich wenn es um umfangreiche oder häufige Leistungen geht, grundsätzlich in Anhängen zu dieser Vereinbarung geregelt.
2. Diese Bereichsregelungen sind Bestandteil der Vereinbarung, unterstehen jedoch besonderen Bestimmungen in Bezug auf Erlass, Änderung und Kündigung.
3. Bereichsregelungen enthalten mindestens Vorschriften über
a) Art und Umfang der Leistungen
b) die Finanzierung
c) die Auflösung
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Zweck
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