Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
354.211 CH-SH

Art. 1 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) - Zweck

Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) · Zweck

1. Zur Optimierung der polizeilichen Aufgabenerfüllung sollen Aktivitäten der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen koordiniert werden und bei Bedarf Leistungen gegenseitig bezogen oder übertragen werden können.

Zweck Art. 2 Vereinbarung zwischen dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen und dem Stadtrat Schaffhausen über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und der Verwaltungspolizei Schaffhausen (Zusammenarbeitsvereinbarung) →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →