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354.113 EZVAFD CH-SH

Art. 20 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement bzw. die Oberzolldirektion über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung - Widerhandlungen AuG

Besonderer Teil: Bereiche der Zusammenarbeit - Selbständige Erledigung durch die Grenzwache
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Art. 20 Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Finanzdepartement bzw. die Oberzolldirektion über die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und dem Grenzwachtkorps bzw. der Eidgenössischen Zollverwaltung · Widerhandlungen AuG

1. Rechtswidrige Ein- und Ausreise, rechtswidriger Aufenthalt: Anhang 5.

2. Schwarzarbeit: Anhang 6.

3. Schleppertätigkeit: Anhang 7.

4. Stellenantritt ohne Bewilligung bzw. Ausreisekontrolle bei Personen mit geregeltem Aufenthalt in der EU: Anhang 8.

5. Gefälschte, verfälschte oder nicht zustehende Ausweise (EZV): Anhang 9.

6. Ein- und Ausreise mit Ausweis N, F und S: Anhang 10.

7. Rücküberstellung/Rückübernahme von Personen : Anhang 11.

8. Formlose Wegweisung: Anhang 11a.

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