354.111
PolV
CH-SH
§ 4 Polizeiverordnung (PolV) - Aus- und Weiterbildung der kommunalen Polizeiorgane
Zusammenarbeit mit den kommunalen Polizeiorganen
§ 4 PolV · Aus- und Weiterbildung der kommunalen Polizeiorgane
1. Die Angehörigen der kommunalen Polizeiorgane können zur Aus- und Weiterbildung gegen Entgelt an Kursen der Schaffhauser Polizei teilnehmen.