354.111
PolV
CH-SH
§ 2 Polizeiverordnung (PolV) - Grundsatz
Zusammenarbeit mit den kommunalen Polizeiorganen
§ 2 PolV · Grundsatz
1. Die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und den kommunalen Polizeiorganen richten sich nach Art. 8 ff. PolG sowie der gestützt darauf abgeschlossenen Vereinbarungen.