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354.111 PolV CH-SH

§ 2 Polizeiverordnung (PolV) - Grundsatz

Zusammenarbeit mit den kommunalen Polizeiorganen
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§ 2 PolV · Grundsatz

1. Die Aufgabenverteilung und die Zusammenarbeit zwischen der Schaffhauser Polizei und den kommunalen Polizeiorganen richten sich nach Art. 8 ff. PolG sowie der gestützt darauf abgeschlossenen Vereinbarungen.

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