354.110
CH-SH
Art. 2 Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei
Art. 2 Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei
1. Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 2025 in Kraft.
2. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.
3. Er ersetzt den Beschluss über den Personalbestand der Schaffhauser Polizei vom 23. Januar 2023.