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343.130 CH-SH

Art. 6 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Kosten: Betrieb: Deckung

Erwerb, Betrieb und Finanzierung
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Art. 6 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Kosten: Betrieb: Deckung

1. Die Betriebskosten werden gedeckt durch

a) Betriebsbeiträge

b) Beiträge des Bundes

c) Kostgelder

d) Defizitbeiträge

e) Zuwendungen Dritter

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