343.130
CH-SH
Art. 5 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Kosten: Betrieb: Grundsatz
Erwerb, Betrieb und Finanzierung
Art. 5 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Kosten: Betrieb: Grundsatz
1. Die Betriebskosten umfassen die laufenden Aufwendungen für den Betrieb des Drogenheims, den Ersatz von Einrichtungen und den ordentlichen baulichen Unterhalt.