343.130
CH-SH
Art. 2 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) - Erwerb
Erwerb, Betrieb und Finanzierung
Art. 2 Vereinbarung über das Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige Lutzenberg (Drogenheim) · Erwerb
1. Für den Betrieb des Drogenheims werden vom Verein Lärchenheim Lutzenberg die im Grundbuchkreis Lutzenberg liegenden Liegenschaften Parzellen Nrn. 244, 256, 213 und 188 sowie die im Grundbuchkreis Rheineck liegenden Liegenschaften Parzellen Nrn. 440, 443, 444 und 445 zum Preis von Fr. 3'300'000.00, einschliesslich Zugehör und Betriebsinventar, erworben.