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341.202 CH-SH

§ 82 Hausordnung für das kantonale Gefängnis - Zuteilung der Zelle

Haft gestützt auf das Ausländerrecht - Unterbringung
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§ 82 Hausordnung für das kantonale Gefängnis · Zuteilung der Zelle

1. Der Wunsch nach Unterbringung in einer Doppelzelle mit einer Person in derselben Vollzugsart wird berücksichtigt, sofern freie Zellen zur Verfügung stehen und der Gefängnisbetrieb sowie der Vollzugszweck nicht gestört respektive gefährdet sind.

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