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341.202 CH-SH

§ 38 Hausordnung für das kantonale Gefängnis - Spiel und Sport

Polizeihaft (vorläufige Festnahme), Untersuchungshaft, Sicherheitshaft und Auslieferungshaft - Freizeit
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§ 38 Hausordnung für das kantonale Gefängnis · Spiel und Sport

1. Die Gefängnisverwaltung stellt den eingewiesenen Personen nach Möglichkeit Spiel- und Sportgeräte zur Verfügung.

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