341.202
CH-SH
§ 38 Hausordnung für das kantonale Gefängnis - Spiel und Sport
Polizeihaft (vorläufige Festnahme), Untersuchungshaft, Sicherheitshaft und Auslieferungshaft - Freizeit
§ 38 Hausordnung für das kantonale Gefängnis · Spiel und Sport
1. Die Gefängnisverwaltung stellt den eingewiesenen Personen nach Möglichkeit Spiel- und Sportgeräte zur Verfügung.