341.202
CH-SH
§ 35 Hausordnung für das kantonale Gefängnis - Tagesordnung
Polizeihaft (vorläufige Festnahme), Untersuchungshaft, Sicherheitshaft und Auslieferungshaft - Tagesordnung und Arbeit
§ 35 Hausordnung für das kantonale Gefängnis · Tagesordnung
1. In der Regel gilt folgende Tagesordnung
a) 06:15: Tagwache, Körperpflege, Frühstück, Zellenordnung
b) 07:00: Arbeitsbeginn respektive Spaziergang
c) 11:30: Mittagessen
d) 13:30: Arbeitsbeginn
e) 17:00: Nachtessen
2. An den Wochenenden und an allgemeinen Feiertagen können sich die Zeiten verschieben.