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341.202 CH-SH

§ 35 Hausordnung für das kantonale Gefängnis - Tagesordnung

Polizeihaft (vorläufige Festnahme), Untersuchungshaft, Sicherheitshaft und Auslieferungshaft - Tagesordnung und Arbeit
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§ 35 Hausordnung für das kantonale Gefängnis · Tagesordnung

1. In der Regel gilt folgende Tagesordnung

a) 06:15: Tagwache, Körperpflege, Frühstück, Zellenordnung

b) 07:00: Arbeitsbeginn respektive Spaziergang

c) 11:30: Mittagessen

d) 13:30: Arbeitsbeginn

e) 17:00: Nachtessen

2. An den Wochenenden und an allgemeinen Feiertagen können sich die Zeiten verschieben.

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