Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
341.101 JVV CH-SH

§ 74 Justizvollzugsverordnung (JVV) - Anwendbare Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen - Aufenthalt im kantonalen Gefängnis - Haft gestützt auf das Asyl- und Ausländerrecht
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§ 74 JVV · Anwendbare Bestimmungen

1. Die Durchführung der Haft gestützt auf das Asyl- und Ausländerrecht erfolgt nach den Bestimmungen über den Eintritt und Aufenthalt im kantonalen Gefängnis (§ 35 ff.), soweit nachfolgend nicht abweichende Regelungen getroffen werden.

2. ...

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