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331.101 CH-SH

Art. 4 Verordnung über das Strafregister - Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

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Art. 4 Verordnung über das Strafregister · Inkrafttreten, Aufhebung bisherigen Rechts

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

3. Die Verordnung über das kantonale Strafregister und die Ausstellung von Leumundszeugnissen (Strafregisterverordnung) vom 23. August 1988 wird aufgehoben.

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