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331.101 CH-SH

Art. 1 Verordnung über das Strafregister - Kantonale Koordinationsstelle

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Art. 1 Verordnung über das Strafregister · Kantonale Koordinationsstelle

1. Das Amt für Justiz und Gemeinden betreibt die kantonale Koordinationsstelle für das Strafregister.

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