320.511
CH-SH
§ 1 Verordnung des Obergerichts über die Zulassung und Stellung von Gerichtsberichterstattern - Voraussetzungen und Bedeutung der Zulassung
§ 1 Verordnung des Obergerichts über die Zulassung und Stellung von Gerichtsberichterstattern · Voraussetzungen und Bedeutung der Zulassung
1. Auf Gesuch von Medienunternehmen oder von freien Journalisten mit ernstem Interesse für die Gerichtsberichterstattung werden vertrauenswürdige Personen bei den Schaffhauser Gerichten als Gerichtsberichterstatter besonders zugelassen.
2. Sie erlangen damit über die Rechte hinaus, die sich aus der Öffentlichkeit der Gerichtssitzungen ergeben, die in den nachfolgenden Bestimmungen umschriebenen Vergünstigungen.