281.101
CH-SH
§ 2 Verordnung über die Betreibungskreise - Inkrafttreten
§ 2 Verordnung über die Betreibungskreise · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung ersetzt die Verordnung über die Einteilung der Betreibungskreise vom 12. November 1996.
2. Sie tritt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Bund am 1. Juni 2009 in Kraft.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.