211.501
KGeoIV
CH-SH
§ 18 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) - Datenaustausch unter Behörden
Gewerbliche Leistungen, Gebühren
§ 18 KGeoIV · Datenaustausch unter Behörden
1. Der gegenseitige Austausch von Geobasisdaten zwischen dem Kanton und den Schaffhauser Gemeinden ist kostenlos.