211.501
KGeoIV
CH-SH
§ 17 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) - Gebühren
Gewerbliche Leistungen, Gebühren
§ 17 KGeoIV · Gebühren
1. Der standardisierte Bezug von Geobasisdaten über die vom Amt für Geoinformation zur Verfügung gestellten Geodienste ist gebührenfrei.
2. Im Übrigen werden für den Bezug von Geobasisdaten und die Abgabe beglaubigter Auszüge Gebühren erhoben. Diese bemessen sich aufgrund des vom Regierungsrat genehmigten Gebührenreglements des Amtes für Geoinformation.