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211.501 KGeoIV CH-SH

§ 14 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) - Laufende Änderungen, Vorpublikation

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
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§ 14 KGeoIV · Laufende Änderungen, Vorpublikation

1. Der Geobasisdatenkatalog bezeichnet die Datensätze, bei denen Informationen über laufende Änderungen mit dem ÖREB-Kataster verknüpft sind (Vorpublikation).

2. Die für den Erlass zuständige Stelle veranlasst spätestens mit Beginn der öffentlichen Auflage den entsprechenden Eintrag.

3. Der Eintrag in den ÖREB-Kataster entfaltet keine Rechtswirkungen.

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