211.501
KGeoIV
CH-SH
§ 14 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) - Laufende Änderungen, Vorpublikation
Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
§ 14 KGeoIV · Laufende Änderungen, Vorpublikation
1. Der Geobasisdatenkatalog bezeichnet die Datensätze, bei denen Informationen über laufende Änderungen mit dem ÖREB-Kataster verknüpft sind (Vorpublikation).
2. Die für den Erlass zuständige Stelle veranlasst spätestens mit Beginn der öffentlichen Auflage den entsprechenden Eintrag.
3. Der Eintrag in den ÖREB-Kataster entfaltet keine Rechtswirkungen.