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211.501 KGeoIV CH-SH

§ 13 Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) - Zuständigkeit Auszüge

Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
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§ 13 KGeoIV · Zuständigkeit Auszüge

1. Das Amt für Geoinformation führt den Kataster für öffentliche-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) und ist zuständig für die Erstellung und Abgabe beglaubigter Auszüge sowie für den Abschluss der Programmvereinbarung mit dem VBS.

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