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§ 2 Tarife für die Nachführungsarbeiten und die Daten- und Planabgabe des Amtes für Geoinformation - Tarife für die Daten- und Planabgaben

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§ 2 Tarife für die Nachführungsarbeiten und die Daten- und Planabgabe des Amtes für Geoinformation · Tarife für die Daten- und Planabgaben

1. Die Entschädigung für die Daten- und Planabgabe erfolgt nach dem Tarif des Kantons Schaffhausen, der auf der Honorarordnung 33 (HO33), Ausgabe 1992, basiert. Tarifdetails sind auf der Homepage des Amtes für Geoinformation (www.sh.ch) zu finden. Der Tarif wird jährlich der Teuerung angepasst. Der entsprechende Anwendungsfaktor wird von der V+D publiziert (www.cadastre.ch). Die Anpassung an die Teuerung wird automatisch wirksam.

2. Arbeiten, die nicht im Tarif für Daten- und Planabgaben enthalten sind, werden nach dem Zeitaufwand (Regietarif) entschädigt. Auftragsbedingte Fremdkosten werden weiterverrechnet. Es gelten die Stundenansätze für die einzelnen Kategorien wie sie von der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) zur Anwendung empfohlen werden. Tarifdetails sind auf der Homepage des Amtes für Geoinformation (www.sh.ch) zu finden. Der Regietarif wird jährlich der Teuerung angepasst. Die entsprechenden Stundenansätze nach Kategorien werden von der KBOB publiziert (www.kbob.ch). Die Anpassung an die Teuerung wird automatisch wirksam.

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