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211.441 CH-SH

§ 20 Verordnung über die amtliche Vermessung - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 20 Verordnung über die amtliche Vermessung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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