211.441
CH-SH
§ 20 Verordnung über die amtliche Vermessung - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 20 Verordnung über die amtliche Vermessung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. April 1999 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.