211.441
CH-SH
§ 19 Verordnung über die amtliche Vermessung - Aufhebung alter Erlasse
Schlussbestimmungen
§ 19 Verordnung über die amtliche Vermessung · Aufhebung alter Erlasse
1. Die nachstehenden Erlasse werden aufgehoben
a) der Beschluss des Regierungsrates betreffend die Vermessung der Staatswaldungen vom 29. August 1925
b) die Verordnung betreffend die Organisation und die Gebühren des Amtes für Geoinformation und des kulturtechnischen Dienstes vom 15. Februar 1930
c) die Verordnung über die einheitliche Bezeichnung und Numerierung der Gebäude vom 8. April 1931
d) die Instruktion des Regierungsrates betr. die Aufnahme der Orts- und Flurnamen für die Grundbuchvermessung im Kanton Schaffhausen vom 17. Juni 1931