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§ 5 Dekret über die amtliche Vermessung - Ersterhebung: Öffentliche Auflage

Vermarkung
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§ 5 Dekret über die amtliche Vermessung · Ersterhebung: Öffentliche Auflage

1. Bei Ersterhebungen ist vor der Vermarkung die im Gelände markierte Feststellung der Grenzen während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.

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