211.440
CH-SH
§ 5 Dekret über die amtliche Vermessung - Ersterhebung: Öffentliche Auflage
Vermarkung
§ 5 Dekret über die amtliche Vermessung · Ersterhebung: Öffentliche Auflage
1. Bei Ersterhebungen ist vor der Vermarkung die im Gelände markierte Feststellung der Grenzen während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.