211.440
CH-SH
§ 3 Dekret über die amtliche Vermessung - Arbeitsvergabe
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Dekret über die amtliche Vermessung · Arbeitsvergabe
1. Die Vergabe von Arbeiten in der amtlichen Vermessung an Dritte erfolgt durch das zuständige Departement nach der kantonalen Submissionsverordnung. Die betroffene Einwohnergemeinde ist, falls sie kostenpflichtig ist, vorgängig anzuhören.