211.440
CH-SH
§ 22 Dekret über die amtliche Vermessung - Laufende Vorhaben
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 22 Dekret über die amtliche Vermessung · Laufende Vorhaben
1. Dieses Dekret ist auf alle Vermessungsvorhaben anwendbar, deren Anerkennung durch den Bund nach dem 1. Januar 1997 erfolgte.