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§ 20 Dekret über die amtliche Vermessung - Periodische Nachführung

Verwaltung, Nachführung und Abgabe der Daten und Auszüge
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§ 20 Dekret über die amtliche Vermessung · Periodische Nachführung

1. Die periodische Nachführung richtet sich nach Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.

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