211.440
CH-SH
§ 20 Dekret über die amtliche Vermessung - Periodische Nachführung
Verwaltung, Nachführung und Abgabe der Daten und Auszüge
§ 20 Dekret über die amtliche Vermessung · Periodische Nachführung
1. Die periodische Nachführung richtet sich nach Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit.