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§ 18 Dekret über die amtliche Vermessung - Zuständigkeit und Verfahren

Kostenanteil des Kantons
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§ 18 Dekret über die amtliche Vermessung · Zuständigkeit und Verfahren

1. Das zuständige Departement entscheidet über die Zusicherung der Kostenanteile.

2. Es kann die Kostenanteile pauschal zusichern.

3. Das zuständige Departement ordnet nach der Verifikation der Arbeiten die Auszahlung der zugesicherten Kostenanteile an. Aufgrund der geleisteten Arbeiten und der zur Verfügung stehenden Mittel können Teilzahlungen ausgerichtet werden.

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