211.433
IVA
CH-SH
§ 3 Grundbuchgebührenverordnung - Mehrwertsteuer
Grundsätzliche Bestimmungen
§ 3 Grundbuchgebührenverordnung · Mehrwertsteuer
1. Unterliegen gebührenpflichtige Amtshandlungen der Mehrwertsteuer, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt.