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§ 3 Grundbuchgebührenverordnung - Mehrwertsteuer

Grundsätzliche Bestimmungen
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§ 3 Grundbuchgebührenverordnung · Mehrwertsteuer

1. Unterliegen gebührenpflichtige Amtshandlungen der Mehrwertsteuer, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt.

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