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§ 19 Grundbuchgebührenverordnung - Verschiedenes

Weitere Gebühren
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§ 19 Grundbuchgebührenverordnung · Verschiedenes

1. Die Gebühr beträgt für

1. Grundbuchauszug, pro Seite: Fr. 10.00, mindestens Fr. 20.00

2. Eigentümerliste, pro Grundstück: Fr. 2.00, pro Fall mindestens Fr. 10.00

3. Ausfertigung Schriftstück, pro Seite: Fr. 10.00 bis Fr. 20.00

4. Schuldübernahme- bzw. Schuldübergangs-Anzeige: Fr. 20.00

5. Änderungs-Nachtrag im Pfandtitel usw.: Fr. 10.00 bis Fr. 50.00

6. Kopie, pro Seite: Fr. 1.00

7. * Amtliche Beglaubigung: Fr. 15.00 bis Fr. 500.00

8. Veröffentlichung des Eigentumserwerbs am Grundstück (inkl. Publikationsauslagen): Fr. 30.00 bis Fr. 100.00

9. Vorbereitung eines Rechtsgeschäftes, das nicht zustande kommt (zusätzlich Gebühr nach Ziff. 3 und allfällige Auslagen): Fr. 50.00 bis Fr. 500.00

10. Abweisung einer Anmeldung oder andere Verfügung: Fr. 50.00 bis Fr. 500.00

11. Auskünfte, Beratungen oder andere Verrichtungen, die nicht zu einem gebührenpflichtigen Geschäft führen: Fr. 10.00 bis Fr. 500.00

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