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§ 17 Grundbuchgebührenverordnung - Vormerkungen

Eintragungs-, Vormerkungs- und Anmerkungsgebühren
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§ 17 Grundbuchgebührenverordnung · Vormerkungen

1. Die Vormerkungsgebühr beträgt für

1. Kaufs- und Rückkaufsrecht: ½‰ der Vertragssumme, mindestens Fr. 50.00, höchstens Fr. 500.00

2. Vorkaufsrecht: ¼‰ des Steuer- oder Ertragswertes, mindestens Fr. 50.00, höchstens Fr. 200.00

3. Übertragung eines Kaufs- oder Vorkaufsrechts: Fr. 50.00 bis Fr. 500.00

4. Rückfallsrecht bei Schenkung: Fr. 100.00 bis Fr. 200.00

5. Aufhebung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts: Fr. 50.00

6. Änderung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts: Fr. 50.00 bis Fr. 500.00

7. Miete und Pacht: ¼% des jährlichen Miet- oder Pachtzinses, mindestens Fr. 50.00, höchstens Fr. 200.00

8. Änderung oder Verlängerung eines persönlichen Rechts: Fr. 50.00 bis Fr. 500.00

9. Vereinbarung über Heimfallentschädigung: Fr. 50.00 bis Fr. 500.00

10. Vereinbarung über Anrechnungswert und Aufhebung oder Abänderung des Zuweisungsanspruchs (Art. 39 BGBB): Fr. 50.00 bis Fr. 200.00

11. Ausschluss des Aufhebungsanspruchs der Miteigentümer: Fr. 50.00

12. Vorkaufsrecht oder Einspracherecht der Stockwerkeigentümer, pro Fall: Fr. 100.00

13. Mitglied bei einer Genossenschaft: Fr. 20.00

14. Auslieferungspflicht bei Nacherbeneinsetzung oder Nachvermächtnis: Fr. 50.00 bis Fr. 200.00

15. Verfügungsbeschränkung: Fr. 20.00 bis Fr. 100.00

16. Vorläufige Eintragung oder deren Änderung: Fr. 20.00 bis Fr. 100.00

17. Rangänderung oder Löschung einer Vormerkung: Fr. 20.00 bis Fr. 50.00

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