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§ 16 Grundbuchgebührenverordnung - Verschiedene Eintragungen

Eintragungs-, Vormerkungs- und Anmerkungsgebühren
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§ 16 Grundbuchgebührenverordnung · Verschiedene Eintragungen

1. Die Eintragungsgebühr beträgt für

1. Grenzänderung

1.1. Flächenänderung pro Grundstück: Fr. 10.00 bis Fr. 100.00

1.2. Bereinigung der beschränkten dinglichen Rechte, Vormerkungen, Anmerkungen, pro Eintrag: Fr. 20.00 bis Fr. 100.00

2. Begründung von gewöhnlichem Miteigentum durch den Eigentümer, je Stammgrundstück: Fr. 100.00 bis Fr. 500.00

3. Begründung von Stockwerkeigentum, je Stammgrundstück: Fr. 200.00 bis Fr. 1'000.00

4. Grundstückaufnahme, je Grundbuchnummer: Fr. 50.00 bis Fr. 100.00

5. Grundstückschliessung, je Grundbuchnummer: Fr. 20.00 bis Fr. 50.00

6. Änderung von Wertquote oder Sonderrecht bei Stockwerkeigentum, je Grundbuchnummer: Fr. 50.00 bis Fr. 200.00

7. Aufhebung von Stockwerkeigentum: Fr. 200.00 bis Fr. 1'000.00

8. Begründung, Änderung oder Aufhebung von subjektiv-dinglichem Eigentum oder Miteigentum: Fr. 20.00 bis Fr. 200.00

9. Änderung der Gesellschaftsform, der Firma oder des Sitzes sowie Namensänderung: Fr. 50.00 bis Fr. 100.00

10. Begründung einer Dienstbarkeit oder Grundlast: Fr. 100.00 bis Fr. 1'000.00

11. Änderung einer Dienstbarkeit oder Grundlast: Fr. 50.00 bis Fr. 500.00

12. Rangänderung oder Löschung einer Dienstbarkeit oder Grundlast: Fr. 20.00 bis Fr. 50.00

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