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211.412 EGBEWG CH-SH

Art. 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG BewG) - Gesuche

Verfahren
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Art. 9 EG BewG · Gesuche

1. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind schriftlich in doppelter Ausfertigung und begründet bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Unterlagen und Beweismittel sind dem Gesuch beizulegen.

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