211.412
EGBEWG
CH-SH
Art. 9 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG BewG) - Gesuche
Verfahren
Art. 9 EG BewG · Gesuche
1. Gesuche um Erteilung einer Bewilligung sind schriftlich in doppelter Ausfertigung und begründet bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Unterlagen und Beweismittel sind dem Gesuch beizulegen.