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211.412 EGBEWG CH-SH

Art. 7 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG BewG) - Wohneinheit in Apparthotel

Kantonale Bewilligungsgründe und Beschränkungen
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Art. 7 EG BewG · Wohneinheit in Apparthotel

1. Der Erwerb kann im Weiteren im Rahmen des kantonalen Kontingentes bewilligt werden, wenn das Grundstück einer natürlichen Person als Wohneinheit in einem Apparthotel dient.

2. Der Regierungsrat bestimmt die Gemeinden, in denen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 BewG zur Förderung des Fremdenverkehrs der Erwerb von Wohneinheiten in Apparthotels zulässig ist.

3. Die Gemeinden sind anzuhören.

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