211.412
EGBEWG
CH-SH
Art. 6 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (EG BewG) - Hauptwohnung[[1]](#articletitle_text_fn_11570_2_1_c)
Kantonale Bewilligungsgründe und Beschränkungen
Art. 6 EG BewG · Hauptwohnung[[1]](#articletitle_text_fn_11570_2_1_c)
1. Zusätzlich zu den im Bundesgesetz geregelten Fällen wird der Erwerb eines Grundstückes im Kanton Schaffhausen bewilligt, wenn das Grundstück einer natürlichen Person als Hauptwohnung am Ort ihres rechtmässigen und tatsächlichen Wohnsitzes dient, solange dieser andauert (Art. 9 Abs. 1 lit. b BewG).
2. Eine Bewilligung wird in der Regel nur erteilt, wenn sich der Gesuchsteller mindestens ein Jahr mit fremdenpolizeilicher Aufenthaltsbewilligung oder einer anderen entsprechenden Berechtigung in der Schweiz aufgehalten hat.