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§ 7 Erbschaftsgebührenverordnung - Vereinfachtes Verfahren mit Inventarfragebogen

Nachlassverfahren
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§ 7 Erbschaftsgebührenverordnung · Vereinfachtes Verfahren mit Inventarfragebogen

1. Entfällt die Gebühr für die amtliche Inventaraufnahme, so wird eine Grundgebühr von Fr. 350.00 erhoben.

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