211.232
CH-SH
§ 7 Erbschaftsgebührenverordnung - Vereinfachtes Verfahren mit Inventarfragebogen
Nachlassverfahren
§ 7 Erbschaftsgebührenverordnung · Vereinfachtes Verfahren mit Inventarfragebogen
1. Entfällt die Gebühr für die amtliche Inventaraufnahme, so wird eine Grundgebühr von Fr. 350.00 erhoben.