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211.232 CH-SH

§ 6 Erbschaftsgebührenverordnung - Amtliches Inventar zufolge Erbschaftssteuern

Nachlassverfahren
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§ 6 Erbschaftsgebührenverordnung · Amtliches Inventar zufolge Erbschaftssteuern

1. Bei der Aufnahme des amtlichen Inventars einzig zum Zweck der Erhebung von Erbschaftssteuern wird folgende Gebühr erhoben

a) Grundgebühr: Fr. 350.00

b) Zuschlag auf dem inventarisierten Reinvermögen: 1‰

2. Die Gebühr darf den Betrag von Fr. 2'000.00 nicht übersteigen.

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