211.232
CH-SH
§ 6 Erbschaftsgebührenverordnung - Amtliches Inventar zufolge Erbschaftssteuern
Nachlassverfahren
§ 6 Erbschaftsgebührenverordnung · Amtliches Inventar zufolge Erbschaftssteuern
1. Bei der Aufnahme des amtlichen Inventars einzig zum Zweck der Erhebung von Erbschaftssteuern wird folgende Gebühr erhoben
a) Grundgebühr: Fr. 350.00
b) Zuschlag auf dem inventarisierten Reinvermögen: 1‰
2. Die Gebühr darf den Betrag von Fr. 2'000.00 nicht übersteigen.