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§ 19 Erbschaftsgebührenverordnung - Beurkundung

Beurkundungen
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§ 19 Erbschaftsgebührenverordnung · Beurkundung

1. Beurkundung vorstehender Verträge und Verfügungen: Fr. 350.00.

2. Zuschlag für Auswärtsberatungen und Auswärtsbeurkundungen (pro Gang): Fr. 150.00.

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