211.232
CH-SH
§ 18 Erbschaftsgebührenverordnung - Rechtsauskünfte, Vorbereiten der Urkunde
Beurkundungen
§ 18 Erbschaftsgebührenverordnung · Rechtsauskünfte, Vorbereiten der Urkunde
1. Die Beratung, Errichtung und Aufhebung von Ehe- und Vermögensverträgen, letztwilligen Verfügungen und Erbverträgen sowie die Prüfung eingereichter Verträge und Verfügungen ist kostenpflichtig.
2. Die Gebühr beträgt pro angefangene Stunde Fr. 250.00, wobei eine summarische Erstberatung am Telefon oder in den Amtsräumen kostenlos erteilt wird.
3. Die Kunden sind auf die ungefähren Kosten hinzuweisen. Wird der Betrag von Fr. 2'000.00 überschritten, sind die Kunden zu informieren.