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211.232 CH-SH

§ 12 Erbschaftsgebührenverordnung - Amtliche Liquidation

Nachlassverfahren
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§ 12 Erbschaftsgebührenverordnung · Amtliche Liquidation

1. Amtliche Liquidation

a) Grundgebühr: Fr. 250.00

b) Zuschlag auf dem Nachlassvermögen: 3%

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